Fälligkeitstermine im laufenden Monat

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Die aktuellen Fälligkeitstermine können Sie dem unten aufgeführten Dreimonats-Kalender oder der nachfolgend dargestellten Terminliste für die nächsten 28 Tage entnehmen.

Juli 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031    
       
August 2024
MoDiMiDoFrSaSo
   1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031 
       
September 2024
MoDiMiDoFrSaSo
      1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30      

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monat)

Eingang Beitragsnachweis Sozialversicherung

Die Arbeitgeber werden mit § 28f Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verpflichtet, der Einzugsstelle zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt durch Datenübertragung. Ausgenommen von dieser Verpflichtung werden Arbeitgeber, die Beschäftigte in privaten Haushalten haben und den Haushaltsschecks verwenden.

Hinweise zum Eingang des Beitragsnachweises

Der Beitragsnachweis bzw. Beitragsnachweisdatensatz muss an den o. g. Terminen der zuständigen Einzugsstelle um 0:00 Uhr übermittelt worden sein. Das heißt, dass in der Praxis der Eingang jeweils am Vortag, 24:00 Uhr abgeschlossen sein muss.

Fälligkeitstermin Sozialversicherungsbeiträge

Die Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge, die dann Einfluss auf die Abgabetermine der Beitragsnachweisdatensätze haben, werden in § 23 Abs. 1 SGB IV geregelt. Nach dieser Rechtsvorschrift sind die Beiträge immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt wird.

Hinweise zum Zahlungseingang

Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge müssen am Fälligkeitstag auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein. Es genügt nicht, wenn an diesem Tag erst die Zahlung veranlasst wird. Wird die Zahlung erst nach dem Tag der Fälligkeit auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben, liegt ein Zahlungsverzug vor.

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Einkommensteuer, Körperschaftssteuer


Fälligkeiten der nächsten 28 Tage:

29.07
2024

Fälligkeitstermin Sozialversicherungsbeiträge

Die Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge, die dann Einfluss auf die Abgabetermine der Beitragsnachweisdatensätze haben, werden in § 23 Abs. 1 SGB IV geregelt. Nach dieser Rechtsvorschrift sind die Beiträge immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt wird.

Hinweise zum Zahlungseingang

Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge müssen am Fälligkeitstag auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein. Es genügt nicht, wenn an diesem Tag erst die Zahlung veranlasst wird. Wird die Zahlung erst nach dem Tag der Fälligkeit auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben, liegt ein Zahlungsverzug vor.

12.08
2024

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monat)

15.08
2024

Gewerbesteuer, Grundsteuer