Fälligkeitstermine im laufenden Monat

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Die aktuellen Fälligkeitstermine können Sie dem unten aufgeführten Dreimonats-Kalender oder der nachfolgend dargestellten Terminliste für die nächsten 28 Tage entnehmen.

März 2026
MoDiMiDoFrSaSo
      1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031     
April 2026
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930   
       
Mai 2026
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
       

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatl.)

Einkommensteuer, Körperschaftssteuer

Eingang Beitragsnachweis Sozialversicherung

Die Arbeitgeber werden mit § 28f Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verpflichtet, der Einzugsstelle zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt durch Datenübertragung. Ausgenommen von dieser Verpflichtung werden Arbeitgeber, die Beschäftigte in privaten Haushalten haben und den Haushaltsschecks verwenden.

Hinweise zum Eingang des Beitragsnachweises

Der Beitragsnachweis bzw. Beitragsnachweisdatensatz muss an den o. g. Terminen der zuständigen Einzugsstelle um 0:00 Uhr übermittelt worden sein. Das heißt, dass in der Praxis der Eingang jeweils am Vortag, 24:00 Uhr abgeschlossen sein muss.

Fälligkeitstermin Sozialversicherungsbeiträge

Die Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge, die dann Einfluss auf die Abgabetermine der Beitragsnachweisdatensätze haben, werden in § 23 Abs. 1 SGB IV geregelt. Nach dieser Rechtsvorschrift sind die Beiträge immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt wird.

Hinweise zum Zahlungseingang

Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge müssen am Fälligkeitstag auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein. Es genügt nicht, wenn an diesem Tag erst die Zahlung veranlasst wird. Wird die Zahlung erst nach dem Tag der Fälligkeit auf dem Bankkonto der Einzugsstelle gutgeschrieben, liegt ein Zahlungsverzug vor.

Gewerbesteuer, Grundsteuer


Fälligkeiten der nächsten 28 Tage:

10.04
2026

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatl.)

24.04
2026

Eingang Beitragsnachweis Sozialversicherung

Die Arbeitgeber werden mit § 28f Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verpflichtet, der Einzugsstelle zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt durch Datenübertragung. Ausgenommen von dieser Verpflichtung werden Arbeitgeber, die Beschäftigte in privaten Haushalten haben und den Haushaltsschecks verwenden.

Hinweise zum Eingang des Beitragsnachweises

Der Beitragsnachweis bzw. Beitragsnachweisdatensatz muss an den o. g. Terminen der zuständigen Einzugsstelle um 0:00 Uhr übermittelt worden sein. Das heißt, dass in der Praxis der Eingang jeweils am Vortag, 24:00 Uhr abgeschlossen sein muss.